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   BGH, 07.10.1954 - 4 StR 216/54   

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https://dejure.org/1954,881
BGH, 07.10.1954 - 4 StR 216/54 (https://dejure.org/1954,881)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1954 - 4 StR 216/54 (https://dejure.org/1954,881)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1954 - 4 StR 216/54 (https://dejure.org/1954,881)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1775
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 23.10.1958 - 4 StR 327/58
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  • BGH, 05.05.1955 - 4 StR 103/55

    Rechtsmittel

    Die allgemein zweckmässige Zuziehung eines Sachverständigen ist in den Fällen geboten, bei denen Zweifel über die Frage der Reife auftauchen (BGH 4 StR 216/54 vom 7. Oktober 1954 = LM § 105 JGG Nr. 6).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Entscheidungen des Senats (4 StR 276/54 vom 29. Juli 1954 und 4 StR 216/54 vom 7. Oktober 1954 = LM § 105 JGG Nr. 5 und Nr. 6) verwiesen.

  • BGH, 03.05.1955 - 2 StR 67/55

    Rechtsmittel

    Mit Recht bezeichnet die Revision jedoch die Ausführungen des Urteils zu § 105 JGG als unzureichend, was zur Aufhebung des Strafausspruchs nötigt (BGH Urt. v. 7.10.1954 - 4 StR 216/54 -).

    Das schliesst aber nicht aus, dass sie ihren Beweggründen nach Jugendverfehlungen sind (vgl. hierzu BGH Urt. v. 7.10.1954 - 4 StR 216/54 - LM § 105 JGG Nr. 6).

  • BGH, 27.07.1955 - 6 StR 48/55

    Strafbarkeit der Mitgliedschaft in der Freien Deutschen Jugend (FDJ) -

    Es bedarf keiner Erörterung, ob es überhaupt zulässig ist, bestimmte Arten von Straftaten grundsätzlich von der Beurteilung als Jugendverfehlungen im Sinne des § 105 Abs. 2 Nr. 2 JGG auszunehmen (vgl hierzu BGH NJW 1954, 1775); denn in keinem Falle käme dies bei den hier in Rede stehenden Taten in Betracht.
  • BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66

    Verurteilung wegen Meineids und wegen falscher uneidlicher Aussage - Vorliegen

    Hier hätte insbesondere auch geprüft werden müssen, ob der Angeklagte nicht etwa aus "Kavalierspflicht", aus einer falsch verstandenen Treue gegenüber einer, dazu noch wesentlich älteren Frau falsch ausgesagt hat (vgl. BGH Urt. v. 7. Oktober 1954 - 4 StR 216/54 - in LM Nr. 6 zu § 105 JGG).
  • BGH, 11.07.1961 - 5 StR 202/61

    Rechtsmittel

    Darunter sind in erster Linie Handlungen zu verstehen, die schon nach ihrem äußeren Erscheinungsbild die Merkmale jugendlicher Unreife aufweisen und bei Jugendlichen oft vorkommen (BGH NJW 1954, 1775: BGH bei Dallinger MDR 1958, 566).
  • BGH, 13.03.1956 - 1 StR 519/55

    Rechtsmittel

    Der aufgehobene Teil des landgerichtlichen Urteils betrifft sonach nur noch die Angeklagten Karl-Heinz R. und Sch., welche beide einen (wenn auch bei R. zahlenmäßig sehr geringen) Teil der ihnen zur Last gelegten Straftaten als Heranwachsende begangen haben, so daß bei ihnen die Anwendbarkeit des § 105 JGG (vgl. BGH 4 StR 276/54 vom 29. Juli 1954 und 4 StR 216/54 vom 7. Oktober 1954, LM Nr. 5, 6 zu § 105 JGG) und gegebenenfalls der §§ 32 und 106 JGG zu prüfen ist.
  • BGH, 22.03.1955 - 1 StR 656/54

    Rechtsmittel

    Die dort vorgeschriebene "Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung der Umweltbedingungen" erfordert an sich eingehende Feststellungen zum Lebenslauf des Täters und insbesondere zu seiner Entwicklung auf charakterlichem und sittlichem Gebiet (vgl BGH 4 StR 276/54 vom 29. Juli 1954 und 4 StR 216/54 vom 7. Oktober 1954, Lindenmaier-Möhring Nr. 5 und 6 zu § 105 JGG).
  • BGH, 11.11.1954 - 4 StR 515/54

    Rechtsmittel

    Das Landgericht hätte deshalb prüfen müssen, ob die Bestimmungen dieses Gesetzes (§§ 4 ff) anzuwenden sind (§ 105 JGG); auch ein Meineid kann eine Jugendverfehlung sein, wenn er nach den Tatumständen, besonders den Beweggründen zu seiner Begehung, die Merkmale jugendlicher Unreife aufweist (BGH 4 StR 216/54 vom 7. Oktober 1954).
  • BGH, 11.10.1956 - 4 StR 375/56

    Rechtsmittel

    Um die Reifeentscheidung im Sinne des § 103 Abs. 1 Nr. 1 JGG treffen zu können, ist die Anhörung eines Sachverständigen nur in den Fällen geboten, in denen Zweifel über die Frage der Reife des Heranwachsenden auftauchen, insbesondere auffällige Erscheinungen in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung in Erscheinung treten (BGH 4 StR 216/54 vom 7.10.1954 - NJW 1954, 1617 Nr. 24; 3 StR 88/56 vom 30.6.1956).
  • BGH, 19.04.1955 - 5 StR 33/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.11.1954 - 2 StR 215/54

    Rechtsmittel

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